Kriegsverbrechen
Immer und unter allen Umständen gilt auch im Krieg das Mordverbot. Absichtlich darf niemals ein Unschuldiger getötet werden. Unschuldig sind im Kriegsfall die Zivilisten. Sie absichtlich zu töten, heißt, ihren Tod gewollt zu haben.
Dieser Tod ist also kein Kollateralschaden, der unbeabsichtigte Nebeneffekt einer anderen, militärisch notwendigen Handlung, sondern das erwünschte Resultat des Angriffs selbst. Die Bewohner von Hiroshima und Nagasaki sollten sterben, um den Durchhaltewillen der Japaner zu schwächen. Der Atombombenabwurf auf diese Städte war folglich ein Kriegsverbrechen.
Das Flächenbombardement auf die Stadt Dresden im Februar 1945 war ebenfalls ein Kriegsverbrechen. Auch damals wurden gezielt Zivilisten getötet. ... (Tagesspiegel)
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