Tauber / CDU / DDR2.0
CDU-Generalsekretär a.D. Peter Tauber hat angeregt, Rechtsextremen Grundrechte zu entziehen. Tauber bezieht sich auf Artikel 18 des Grundgesetzes. Er erlaubt es, Bürgern unter anderem folgende Rechte zu nehmen: Freiheit der Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Lehrfreiheit, Versammlungsfreiheit, Recht auf Eigentum. ...
Die Kanzlerin (FDJ-Sekretärin „Erika“) sagt, dies sei nicht geplant, aber die „ultima ratio“.
... alles schon einmal erlebt, 1977, im deutschen Herbst des Linksterrorismus. Es gab bei der extremen Linken viel Sympathie für die „Genossen“ von der RAF. Nach der Ermordung des Bundesanwalts Buback publizierte der Göttinger AStA einen Text, in dem „klammheimliche Freude“ über den Mord geäußert wurde. Dass der anonyme Autor sich am Ende des Textes gegen Gewalt aussprach, wurde von den meisten Medien unterschlagen. Es gab nur noch schwarz und weiß - wie bei CDU-Tauber.
Die irre Idee, Linksextremen komplett ihre Bürgerrechte zu entziehen, gab es nicht einmal im „deutschen Herbst“.
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