Prüffall für die Politik
Der Verfassungsschutz darf keine Waffe im parteipolitischen Meinungskampf
sein. Und nicht zuletzt der Fall Maaßen hat gezeigt, dass die Behörde kein
verlängerter Arm einer Parteizentrale ist. Natürlich entscheiden letztlich auch
Parteimitglieder über eine Prüfung oder Beobachtung der Konkurrenz. Ob sie
damit wirklich missliebige Wettbewerber aus dem Weg räumen, ist eine andere
Frage. Der immense Aufwand zweier Verbotsverfahren gegen die NPD – mit dem
Ergebnis, dass Karlsruhe die Partei letztlich für zu unbedeutend für ein Verbot
hielt – zeigt, dass sich die rechtsstaatlichen Institutionen und Werkzeuge gar
nicht so einfach instrumentalisieren lassen. Zumal die AfD
womöglich bald selbst bei den Landesämtern für Verfassungsschutz ein Wörtchen
mitzureden hat.
So hat auch die Erklärung der Partei zum Prüffall und ihrer
Nachwuchsorganisation zum Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mehrere
Facetten: Das ist eine Warnung an alle extremistischen Kräfte, dass eine erste
Grenze erreicht ist. Die Einstufung ist zugleich eine Mahnung an die moderaten
Mitglieder, keine (weitere) Radikalisierung zuzulassen. Die Behörde – und die
Bundesregierung – zeigt, dass sie etwas tut, auch wenn sie offenbar noch nicht
besonders viel in der Hand hat. Doch die Wirkung auf die Anhänger der AfD
dürfte eine andere sein. Sogar eine Beobachtung könnte zwar dazu führen, dass
sich Sympathisanten ein mögliches Engagement künftig genauer überlegen werden.
Wer aber ohnehin gegen das „System“ aufbegehrt, der wird sich durch eine solche
Entscheidung freilich nur bestätigt sehen: Die AfD soll demnach auf diesem Wege
kaltgestellt werden. Solange die Partei zur Wahl steht, muss damit gerechnet
werden, dass sie auch gewählt wird. (…)
(FAZ)
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