Montag, 14. Januar 2019

14.01.2019 - Politik


Prüffall für die Politik

Der Verfassungsschutz darf keine Waffe im parteipolitischen Meinungskampf sein. Und nicht zuletzt der Fall Maaßen hat gezeigt, dass die Behörde kein verlängerter Arm einer Parteizentrale ist. Natürlich entscheiden letztlich auch Parteimitglieder über eine Prüfung oder Beobachtung der Konkurrenz. Ob sie damit wirklich missliebige Wettbewerber aus dem Weg räumen, ist eine andere Frage. Der immense Aufwand zweier Verbotsverfahren gegen die NPD – mit dem Ergebnis, dass Karlsruhe die Partei letztlich für zu unbedeutend für ein Verbot hielt – zeigt, dass sich die rechtsstaatlichen Institutionen und Werkzeuge gar nicht so einfach instrumentalisieren lassen. Zumal die AfD womöglich bald selbst bei den Landesämtern für Verfassungsschutz ein Wörtchen mitzureden hat.

So hat auch die Erklärung der Partei zum Prüffall und ihrer Nachwuchsorganisation zum Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mehrere Facetten: Das ist eine Warnung an alle extremistischen Kräfte, dass eine erste Grenze erreicht ist. Die Einstufung ist zugleich eine Mahnung an die moderaten Mitglieder, keine (weitere) Radikalisierung zuzulassen. Die Behörde – und die Bundesregierung – zeigt, dass sie etwas tut, auch wenn sie offenbar noch nicht besonders viel in der Hand hat. Doch die Wirkung auf die Anhänger der AfD dürfte eine andere sein. Sogar eine Beobachtung könnte zwar dazu führen, dass sich Sympathisanten ein mögliches Engagement künftig genauer überlegen werden. Wer aber ohnehin gegen das „System“ aufbegehrt, der wird sich durch eine solche Entscheidung freilich nur bestätigt sehen: Die AfD soll demnach auf diesem Wege kaltgestellt werden. Solange die Partei zur Wahl steht, muss damit gerechnet werden, dass sie auch gewählt wird. (…) 
(FAZ)

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